Steuerliche Anreize für Produktionen

Die Kanarischen Inseln verfügen über eine besondere Steuerregelung (REF), die es ihnen ermöglicht, internationalen Produktionsunternehmen größere steuerliche Anreize zu bieten als im übrigen Spanien, und die zu den größten der Welt gehört.

54-45% Abzug für ausländische Produktionen (Steuervergünstigung)
  • Produzenten, die Dienstleistungen für ausländische Filme erbringen
  • Steuerermäßigung von 54 % der förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln für die erste Million Euro und danach 45 %.
  • Mindestausgaben: 1 Million EUR
  • 54 % auf die erste Million Euro, wenn die Ausgaben auf den Kanarischen Inseln 1,9 Millionen Euro übersteigen.
Zuschussfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung
  • Kreativteam mit Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft
  • Ausgaben für technische Industrien und andere Zulieferer
  • Das lokale Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen muss auf den Kanarischen Inseln steuerlich ansässig sein.
  • Die Gesamtkosten der Produktion werden sich auf mindestens 2.000.000 EUR belaufen.
  • Investitionen in die Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animationen, Dokumentar- und Kurzfilmen
  • Steuergutschrift von 54-45 % für Investitionen in spanische Produktionen und Koproduktionen.
  • Investitionen in die Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animationen, Dokumentarfilmen und Kurzfilmen.

Darüber hinaus können audiovisuelle Werke, mit Ausnahme von Werbespots, die von einem Produktionsdienstleister hergestellt werden, in den Genuss von 0 % IGIC kommen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Tom Perry, unseren EP im spanischen Büro.

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